Internetsperren verhindern keine Kinderpornographie
Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen,
Kinderpornographie ist eines der widerlichsten und schrecklichsten Verbrechen, die man sich in unserer Gesellschaft vorstellen kann. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir einer Meinung. Und genau wie Sie möchte ich, dass der Staat die notwendigen Mittel in der Hand hat, um diese Seuche einzudämmen und unsere Kinder vor dieser Gefahr zu schützen.
Ihr Vorstoß, der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet durch freiwillige Sperrung von Teilen des Netzes durch die Netzbetreiber entgegenzutreten, ist verständlich, aber falsch. Denn die Sperren schützen kein Opfer. Sie verhindern keine einziges Verbrechen an einem wehrlosen Kind. Sie erschweren lediglich die einfachste Art der Verbreitung von kinderpornografischem Material über das Internet, und das noch nicht einmal nachhaltig.
Dafür sind diese Sperren ein Eingriff in die Telekommunikation. Telekommunikation ist in Deutschland geschützt. Normalerweise dürfen nur Strafverfolgungsbehörden in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheinmis eingreifen, und auch nur, wenn ein Richter zustimmt.
Ihr Vorstoß sorgt dafür, dass private Unternehmen, ohne einer gesonderten staatlichen Kontrolle zu unterliegen, die Befugnis erhalten, die Kommunikation ihrer Kunden zu beeinflussen. Ich glaube, ich bin nicht der einzige deutsche Bürger, der bei diesem Gedanken ein mulmiges Gefühl verspürt.
Hinzu kommt, dass nur ein einziger Verbreitungskanal gestört wird. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort "gestört", denn unterbunden wird dieser Kanal nicht. Selbst wenn ein hoher Prozentsatz ausgefiltert wird, bleibt noch ein kleinerer, dem die Menschen, die die Filter aktuell halten müssen, permanent hinterherhinken müssen.
Und dann gibt es noch die ganzen anderen Kanäle, auch im Internet, die sich mit diesen Sperren ganz und gar nicht stören lassen und die technisch für den Straftäter höchstens geringen Mehraufwand bedeuten. Gesicherte Chatrooms, abgeschirmte P2P-Netzwerke, Freenet, TOR und andere Methoden sind leicht umzusetzen, bleben aber von den bisherigen Maßnahmen vollkommen unbehelligt.
Fazit: die technokratische Lösung ist wenig effektiv bei maximaler Gefahr für die Kommunikationsfreiheit. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, dies anzuerkennen und im Rahmen der Gesetzgebung bessere Lösungen zu finden. Alternative Vorschläge gibt es bereits zahlreich.
Das Ziel muss sein, diese Verbrechen zu verhindern und Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Sperrung von Teilen des Internets wird diese Ziele nicht erreichbarer machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein besorgter Bürger
Kinderpornographie ist eines der widerlichsten und schrecklichsten Verbrechen, die man sich in unserer Gesellschaft vorstellen kann. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir einer Meinung. Und genau wie Sie möchte ich, dass der Staat die notwendigen Mittel in der Hand hat, um diese Seuche einzudämmen und unsere Kinder vor dieser Gefahr zu schützen.
Ihr Vorstoß, der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet durch freiwillige Sperrung von Teilen des Netzes durch die Netzbetreiber entgegenzutreten, ist verständlich, aber falsch. Denn die Sperren schützen kein Opfer. Sie verhindern keine einziges Verbrechen an einem wehrlosen Kind. Sie erschweren lediglich die einfachste Art der Verbreitung von kinderpornografischem Material über das Internet, und das noch nicht einmal nachhaltig.
Dafür sind diese Sperren ein Eingriff in die Telekommunikation. Telekommunikation ist in Deutschland geschützt. Normalerweise dürfen nur Strafverfolgungsbehörden in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheinmis eingreifen, und auch nur, wenn ein Richter zustimmt.
Ihr Vorstoß sorgt dafür, dass private Unternehmen, ohne einer gesonderten staatlichen Kontrolle zu unterliegen, die Befugnis erhalten, die Kommunikation ihrer Kunden zu beeinflussen. Ich glaube, ich bin nicht der einzige deutsche Bürger, der bei diesem Gedanken ein mulmiges Gefühl verspürt.
Hinzu kommt, dass nur ein einziger Verbreitungskanal gestört wird. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort "gestört", denn unterbunden wird dieser Kanal nicht. Selbst wenn ein hoher Prozentsatz ausgefiltert wird, bleibt noch ein kleinerer, dem die Menschen, die die Filter aktuell halten müssen, permanent hinterherhinken müssen.
Und dann gibt es noch die ganzen anderen Kanäle, auch im Internet, die sich mit diesen Sperren ganz und gar nicht stören lassen und die technisch für den Straftäter höchstens geringen Mehraufwand bedeuten. Gesicherte Chatrooms, abgeschirmte P2P-Netzwerke, Freenet, TOR und andere Methoden sind leicht umzusetzen, bleben aber von den bisherigen Maßnahmen vollkommen unbehelligt.
Fazit: die technokratische Lösung ist wenig effektiv bei maximaler Gefahr für die Kommunikationsfreiheit. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, dies anzuerkennen und im Rahmen der Gesetzgebung bessere Lösungen zu finden. Alternative Vorschläge gibt es bereits zahlreich.
Das Ziel muss sein, diese Verbrechen zu verhindern und Straftäter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Sperrung von Teilen des Internets wird diese Ziele nicht erreichbarer machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein besorgter Bürger
Spaltprodukt - 27. Apr, 13:42